Impressum Lumpp Feinwerktechnik Inh. Hannelore Lumpp Unterer Mühlweg 51 72827 Wannweil Telefon: +49 7121 52 456 Handy:  017638079349 Telefax: +49 7121 52 477 E-Mail: lumpp-feinwerktechnik@t-online.de Internet: http://www.stative-lumpp.de Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer Geschäftszeiten Montag - Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a: DE 146448252 Geschäftsleitung: K.H. Lumpp Inhaber(in): Hannelore Lumpp IHK Nr.: 10048633665 1. Geltung und Vertragsschluss 1.1. Lieferungen und Leistungen gleich welcher Art an Kunden, die Unternehmer sind, erfolgen ausschließlich zu  unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2. Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns zustande. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben von uns werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Werktagen ab Zugang. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe der Ware an den Kunden erklärt werden. 1.3. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich. 1.4. Soweit im einzelnen etwas Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart ist, gelten ergänzend und in nachfolgender Reihenfolge hinsichtlich des Vertragsinhaltes die Festlegungen und Spezifikationen in den Angebotsschreiben, die Leistungsbeschreibungen, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.    1.5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 2. Lieferung 2.1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und nach Klärung der technischen Fragen sowie dem Eingang vom Kunden zu stellender Unterlagen und/oder Zeichnungen. 2.2. Höhere Gewalt, nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Versorgungsmängel und/oder verzögerte/unterlassene Belieferungen durch Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen um die hierdurch verursachte Verzögerungszeit. Dasselbe gilt im Fall vom Kunden geforderter zusätzlicher oder geänderter Leistungen. Falls die Störung länger als 6 Monate dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht. 2.3. Geraten wir in Verzug, ist der Kunde erst nach Mahnung und Verstreichen lassen einer angemessenen Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen anders ergibt. 2.4. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, können wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zu Abnahme der Produkte können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Weitere Rechte bleiben unberührt. 2.5. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferware unser Werk verlässt, auch wenn wir Versand, Ausfuhr oder Aufstellung/Einbau übernehmen, oder sobald sich der Kunde in Annahmeverzug befindet. 2.6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ruht unsere Lieferverpflichtung. 3. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1. Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet, sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist oder sich unmittelbar aus der Auftragsbestätigung ergibt. Der Kunde trägt Transport-, Versicherungs- und Verpackungskosten und übernimmt die Entsorgung der Verpackung. 3.2. Zahlungen hat der Kunde, soweit nicht ein Abweichendes vereinbart ist, zu leisten rein netto ohne Abzug nach Rechnungstellung. 3.3. Bei Zahlungen durch Überweisung, Scheck oder Wechsel gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs. Schecks und Wechsel werden von uns nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Etwaige Scheck- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. 3.4. Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel, behalten wir uns vor, Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. 3.5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In diesen Fällen können wir auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist. 3.6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen uns an Dritte abzutreten oder Dritte zu ermächtigen, diese geltend zu machen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 3.7. Bei nachträglichen Änderungen der Ausführung oder Konstruktion sowie der Maße gegenüber unserem Angebot oder dem Bestätigungsschreiben sei es auf Grund des Wunsch des Kunden, technischer Zwangsläufigkeiten, unvorhergesehener Erschwernisse oder sonstiger, von uns nicht zu beeinflussender Umstände, sind wir berechtigt, zusätzlichen Aufwand dem Kunden nachzuberechnen. 3.8. Unsere Ansprüche auf Zahlung gegenüber Unternehmern verjähren in fünf Jahren. 4. Eigentumsvorbehalt 4.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 4.2. Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen und vorbehaltlosen Bezahlung unser Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen gegen den Kunden, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen. Weiterveräußern darf der Kunde Vorbehaltsware – im ordnungsgemäßen Geschäftsgang – nur, wenn er seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung nicht abgetreten, verpfändet oder sonst wie belastet hat. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Zur Feststellung unserer Rechte können wir sämtliche unsere Vorbehaltsrechte betreffenden Unterlagen und Bücher des Kunden durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen einsehen lassen. 4.3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehalts veräußern, wobei er uns bereits hiermit die daraus resultierenden Forderungen in Höhe der offenen Forderungen von uns sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt abtritt. Diese Befugnis ist widerruflich. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 4.4. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Produkte überträgt der Kunde schon jetzt in Höhe des Preises des Vorbehaltsproduktes das Eigentum zur Sicherheit an uns und verwahrt den Gegenstand unentgeltlich für uns. Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware übernimmt der Kunde für uns, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. 4.5. Soweit der Wert der Sicherheiten von uns den Nennwert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Verlangen Sicherheiten freigeben. 4.6. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Vorbehalt des Eigentums gelieferten Produkte oder die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung hieraus entstehenden Gegenstände gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Einbruchs- und Wassergefahren ausreichend zu versichern und sie pfleglich zu behandeln. 5. Gewährleistung 5.1. Der Kunde hat die Lieferware nach Erhalt unverzüglich – auch auf Produktsicherheit – sorgfältig zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Transportschäden hat der Kunde sofort beim Überbringer anzumelden. Bei Nichtbeachtung der Prüf- und Rügepflicht sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 5.2. Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von uns über, soweit sie sich nicht schon in unserem Eigentum befanden. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit die gelieferten Produkte wegen nicht ordnungsgemäßer Wartung und Reinigung, wegen Beschädigung, unsachgemäßer Benutzung, Behandlung oder Reparatur defekt sind. Für Fremderzeugnisse oder Fremdprodukte, die mit Lieferungen und Leistungen von uns verbunden werden oder gemeinsam mit diesen Produkten eingesetzt werden, sind Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, wobei wir diejenigen Haftungsansprüche an den Kunden abtreten, die uns dem Lieferanten der Fremdlieferung gegenüber zustehen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen übernehmen wir keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit unserer Lieferungen und Leistungen, sofern diese durch den Kunden mit Fremdprodukten verbunden oder gemeinsam mit diesen betrieben werden. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. 5.3. Mängelansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Lieferware. Dasselbe gilt hinsichtlich von Ansprüchen aus Verletzung von Nebenpflichten und/oder auf Ersatz von nicht an der Lieferware selbst entstehenden Sach- oder Vermögensschäden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Haftung aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. 5.4. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. 5.5. Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche, auch aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und insbesondere aus Produkthaftung oder sonstigen Rechtsgründen bestehen gegen uns, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden und die Pflichtverletzung auf unserer Betriebsorganisation beruht. Diese Ansprüche verjähren in sechs Monaten, wobei die Verjährungsfristen mit der Auslieferung beginnen. 5.6. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen Abweichendes bestimmt ist. 6. Haftung 6.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nicht, im Übrigen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 6.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Auftragnehmer zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden. 7. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung 7.1. Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Der Kunde darf die Konstruktionen usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die Lieferwaren darf er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen. 7.2. Sofern wir Waren nach vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktionen liefern, haftet er uns dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns alle, aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden zu ersetzen. 7.3. Alles aus der Geschäftsbeziehung mit uns erlangte nicht offenkundige Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten. 8. Ersatzteile Soweit eine Verpflichtung zur Bereithaltung von Ersatzteilen besteht, ist diese auf einen Zeitraum von fünf Jahren nach Abnahme der Lieferware beschränkt. 9. Allgemeine Bestimmungen 9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. 9.2. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nähesten kommt. 9.3. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen. 9.4. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Reutlingen vereinbart mit der Maßgabe, dass wir den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen können. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 9.5. Dem Kunden ist bekannt, dass in unserem Geschäftsgang seine persönlichen Daten geschäftsnotwendig erfasst und bearbeitet werden. Hierin willigt der Kunde ein und gilt als benachrichtigt im Sinne von § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz.              Allgemeine Geschäftsbedingungen Lumpp Feinwerktechnik Inh. Hannelore Lumpp Unterer Mühlweg 51 72827 Wannweil Telefon: +49 7121 52 456 Handy:  017638079349 Telefax: +49 7121 52 477 E-Mail: lumpp-feinwerktechnik@t-online.de Internet: http://www.stative-lumpp.de